Wahlfachkorb "Strafjustiz und Kriminalwissenschaften"
Aufbau und Organisatorisches
Die positive Absolvierung der Diplomprüfung aus Strafrecht ist nicht Voraussetzung für den Besuch des Wahlfachkorbs. Ein gewisses Grundwissen auf diesem Gebiet ist aber von Vorteil. Einzelne Lehrveranstaltungen aus diesem Wahlfachkorb bieten sich aber durchaus auch für Studierende des ersten Studienabschnitts an. Die Wahlfächer können während des gesamten Diplom- oder auch Doktoratstudiums belegt werden.
Für den Erwerb des Zusatzdiploms Strafjustiz und Kriminalwissenschaften müssen nach dem Studienplan 2017 18 ECTS aus dem Wahlfachkorb absolviert werden.
Die folgenden Lehrveranstaltungen des Kernbereichs müssen jedenfalls absolviert werden, um das Zusatzdiplom zu erlangen:
- Aktuelle Kriminalpolitik 2.00 ECTS (1.00 SWS)
- Wirtschafts- und Europastrafrecht 2.00 ECTS (1.00 SWS)
- Grundlagen der Kriminologie 3.00 ECTS (2.00 SWS)
- Strafvollzug 3.00 ECTS (2.00 SWS)
und entweder (gelesen bis SoSe 2025)
- Vernehmungs- und Spurenkunde 3.00 ECTS (2.00 SWS)
oder (ersetzt durch und gelesen ab WiSe 2025/26)
- Vernehmungskunde 2.00 ECTS (1.00 SWS)
- Spurenkunde 2.00 ECTS (1SWS)
Darüber hinaus sind aus dem Wahlbereich, der ein von Semester zu Semester wechselndes Angebot weiterer einschlägiger Lehrveranstaltungen enthält, Lehrveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 5 ECTS (mindestens 2 Lehrveranstaltungen) zu wählen und zu absolvieren (siehe auch die näheren Informationen unter Anrechnung!).
Die Wahlfachkorbkoordination ist bemüht, das Lehrveranstaltungsangebot so zusammenzustellen, dass der WFK Strafjustiz und Kriminalwissenschaften grundsätzlich in zwei Semestern abgeschlossen werden kann.
Die jeweiligen Vorlesungszeiten und Anmeldungsmodalitäten der einzelnen Lehrveranstaltungen sind dem elektronischen Vorlesungsverzeichnis, den Aushängen, bzw. der Homepage des Instituts für Strafrecht und Kriminologie https://strafrecht.univie.ac.at/ zu entnehmen.
Eine Anmeldung für den gesamten Wahlfachkorb als solchen ist nicht erforderlich.
