030473 Übung aus Straf- und Strafprozessrecht

  • 2 Stunden, 4,00 ECTS credits
  • Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
  • Online Anmeldung von Di, 8.9.2020 bis Di, 22.9.2020
    Abmeldung bis Fr. 14.10.2020 möglich
  • jeweils Mittwoch, von 13.45 - 15.15 Uhr
  • 1. Stunde: Mi., 14.10.2020
  • Ort: DIGITAL - FERNLEHRE
  • Beschränkte Teilnehmeranzahl, max. 64 TeilnehmerInnen

Alternative Beginnzeit

Die Einheit an diesem Mittwoch, 18.11.2020

beginnt bereits um 13:30 Uhr, dauert aber trotzdem bis 15:15. 


Lehrende

Peter Lewisch


Information

  • Wichtige Informationen
  • Terminübersicht - Nähere Info dazu finden Sie im Moodle Kurs!

 

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Übung beginnt am Mittwoch, den 14. Oktober 2020 und findet wöchentlich statt. Es werden Fälle mündlich gemeinsam mit den Teilnehmern besprochen, wobei Sie herzlich eingeladen sind, sich zur Mitarbeit zu melden. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung (Allgemeiner Teil I, Besonderer Teil laut Stoffabgrenzung, Allgemeiner Teil II sowie Strafprozessrecht).

Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbständige genaue Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet (empfohlen wird auch eine genaue Nachbereitung). Alle Angaben finden sich vor Beginn jeder Lehrveranstaltung auf der Lernplattform MOODLE.


Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Voraussetzungen für ein positives Übungszeugnis sind eine positive Klausur und eine positive Mitarbeitsleistung.

Klausurtermine (voraussichtlich):

  • 1. Klausur:                      Mittwoch, 16.12.2020  13:45 - 15:15 Uhr  Digital
  • Klausurbesprechung:  Mittwoch, 13.01.2021  13:45 - 15:15 Uhr
  • 2. Klausur:                      Mittwoch, 20.01.2021   13:45 - 15:15 Uhr

Bei den Klausuren dürfen als Hilfsmittel unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (LexisNexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch Paragraphenangabe oder Stichwort entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Klausurarbeit nicht beurteilt und ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

 

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Voraussetzungen für ein positives Übungszeugnis sind eine positive Klausur und eine positive Mitarbeitsleistung. Es ist nur das Schreiben einer Klausur notwendig. Wollen Sie zu Übungszwecken beide Klausuren mitschreiben, so zählt die bessere Note.

Prüfungsstoff

Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung.

Literatur

Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/. Nehmen Sie zu jeder Übungseinheit unbedingt eine Ausgabe von StGB und StPO mit!


Unterlagen

siehe moodle!