030473 Übung aus Straf- und Strafprozessrecht
- 2 Stunden, 4,00 ECTS credits
- Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
- Online Anmeldung von Di, 8.9.2020 bis Di, 22.9.2020
Abmeldung bis Fr. 14.10.2020 möglich - jeweils Mittwoch, von 13.45 - 15.15 Uhr
- 1. Stunde: Mi., 14.10.2020
- Ort: DIGITAL - FERNLEHRE
- Beschränkte Teilnehmeranzahl, max. 64 TeilnehmerInnen
Alternative Beginnzeit
Die Einheit an diesem Mittwoch, 18.11.2020
beginnt bereits um 13:30 Uhr, dauert aber trotzdem bis 15:15.
Lehrende
Information
- Wichtige Informationen
- Terminübersicht - Nähere Info dazu finden Sie im Moodle Kurs!
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Übung beginnt am Mittwoch, den 14. Oktober 2020 und findet wöchentlich statt. Es werden Fälle mündlich gemeinsam mit den Teilnehmern besprochen, wobei Sie herzlich eingeladen sind, sich zur Mitarbeit zu melden. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung (Allgemeiner Teil I, Besonderer Teil laut Stoffabgrenzung, Allgemeiner Teil II sowie Strafprozessrecht).
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbständige genaue Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet (empfohlen wird auch eine genaue Nachbereitung). Alle Angaben finden sich vor Beginn jeder Lehrveranstaltung auf der Lernplattform MOODLE.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Voraussetzungen für ein positives Übungszeugnis sind eine positive Klausur und eine positive Mitarbeitsleistung.
Klausurtermine (voraussichtlich):
- 1. Klausur: Mittwoch, 16.12.2020 13:45 - 15:15 Uhr Digital
- Klausurbesprechung: Mittwoch, 13.01.2021 13:45 - 15:15 Uhr
- 2. Klausur: Mittwoch, 20.01.2021 13:45 - 15:15 Uhr
Bei den Klausuren dürfen als Hilfsmittel unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (LexisNexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch Paragraphenangabe oder Stichwort entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Klausurarbeit nicht beurteilt und ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Voraussetzungen für ein positives Übungszeugnis sind eine positive Klausur und eine positive Mitarbeitsleistung. Es ist nur das Schreiben einer Klausur notwendig. Wollen Sie zu Übungszwecken beide Klausuren mitschreiben, so zählt die bessere Note.
Prüfungsstoff
Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung.
Literatur
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/. Nehmen Sie zu jeder Übungseinheit unbedingt eine Ausgabe von StGB und StPO mit!
Unterlagen
siehe moodle!