030488 SE Seminar aus Wirtschaftsstrafrecht

  • 2 Stunden, 4,00 ECTS credits
  • für Diplomanden und Dissertanten
  • Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
  • Beschränkte Teilnehmerzahl, max. 20 TeilnehmerInnen
  • Blockveranstaltung
  • Präsentationen: Freitag, 8.5.2020, 8:00 - 15:30 Uhr im Hörsaal U 14
    Schottenbastei10-16, Juridicum, KG 1
  • Leistungsnachweis: Mitarbeit, Seminararbeit und Referat.
  • Kontaktperson: Mag. Katharina Haslinger
  • Voraussetzung für eine positive Beurteilung.
    Die Beurteilung selbst erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Seminararbeit.

Willkomnmen beim Seminar in Wirtschaftsstrafrecht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Willkommen beim Seminar in Wirtschaftsstrafrecht!

Aufgrund der Direktiven des Rektorats ist es leider nicht möglich, das Seminar – so wie konzipiert – mit einer gemeinsamen Interaktion im Seminarraum zu beginnen. Das Seminar findet aber statt, auch wenn einige Adaptierungen nötig sind.

  1. Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt ab jetzt elektronisch an das Sekretariat. Bei der Anmeldung bitte bereits das Seminarthema wählen. Es gibt 15 Plätze für das Diplomandenseminar und 5 Plätze für Dissertanten. Die Anmeldung wird – weil noch nicht klar ist, ob es einen Überhang an Anmeldungen gibt – erst mit Bestätigung vom Sekretariat wirksam. Anmeldung bitte bis 18.3. Über die Aufnahme entscheidet der LV-Leiter. Es ist nicht sinnvoll, das Seminar zu besuchen, wenn man die MP aus Strafrecht noch nicht absolviert hat.
  2. Themenwahl: Bitte drei Themen wählen, je nach Präferenz mit A, B und C. Es ist auch möglich, ein eigenes Thema vorzuschlagen. Die Letztzuteilung erfolgt durch den LV-Leiter, so weit wie irgend möglich nach Maßgabe Ihrer Präferenzen. Bekanntgabe der Zuteilungen Ende kommender Woche. Danach kann man zu arbeiten beginnen!
  3. Zwischenbesprechungstermin nach Ostern: Möglich, wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
  4. Präsentation: Die Präsentationen sind für den 8.5. geplant. Es ist nicht ausgeschlossen – nach heutigem Stand aber unwahrscheinlich – dass es zu einer Verschiebung kommt. Die Anwesenheit bei den Präsentationen und die eigene Referatspräsentation sind Voraussetzung für eine positive Beurteilung.
  5. Abgabe der Seminararbeiten: Ende Juni. Es wird hier keine Terminverschiebung geben.
  6. Zusatzprogramm: Es war angedacht, das Seminarprogramm mit Exkursionen (WKStA, Wirtschaftsgruppe der StA Wien, LG Strafsachen Wien, OGH) anzureichern. Derartige Exkursion können in Absprache mit den Seminarteilnehmern, soweit möglich, nach Ostern stattfinden.
  7. Für die Anforderungen an Diplomandenseminararbeiten besteht ein allgemeines Merkblatt des Instituts.

Lehrende

Peter Lewisch



Unterlagen