Strafrecht und Kriminologie
Strafrecht schützt unsere Freiheit, Strafrecht kann aber auch die Freiheit bedrohen. Wie können persönliche und gesellschaftliche Werte wirksam geschützt werden? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Menschen bestraft werden? Wie lässt sich ein Missbrauch des Strafrechts verhindern? Diese und viele weitere Fragen sind heute aktueller denn je. Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie sind zentrale Gebiete unserer Rechtsordnung und unverzichtbare Bestandteile des Rechtsstudiums.
Das Institut für Strafrecht und Kriminologie ist aus dem Institut für Kriminologie hervorgegangen, das 1923 an der Juridischen Fakultät der Universität Wien gegründet wurde. Die Wiener Schule der Kriminologie ist gekennzeichnet durch die enge Verbindung von normativer Strafrechtswissenschaft, empirischer Kriminologie und naturwissenschaftlicher Kriminalistik. Im Sinne einer umfassenden Kriminalwissenschaft wird dadurch eine Behandlung des Strafrechts in normativer und empirischer Sicht ermöglicht, die in Österreich einzigartig ist.
Entsprechend der großen Bedeutung des Strafrechts für Staat und Gesellschaft umfasst die Tätigkeit des Instituts für Strafrecht und Kriminologie vor allem:
- die umfassende, qualitätsvolle und an Werten orientierte Ausbildung der Studierenden, die später als Richter, Staats- oder Rechtsanwälte und sonst als Juristen an verantwortungsvoller Stelle in Staat und Gesellschaft tätig sein werden;
- die Pflege und Fortentwicklung der Dogmatik des Strafrechts und des Strafprozessrechts einschließlich der Grundlagenforschung und des internationalen und des Europastrafrechts;
- die Kriminalpolitik einschließlich der Unterstützung und Beratung des Gesetzgebers;
- Kriminologie und Kriminalistik, die empirisch und sozialwissenschaftlich die tatsächliche Seite des Verbrechens behandeln.
Das Institut ist auch Sitz des ALES-Austrian Center for Law Enforcement Sciences (Forschungsstelle für Polizei- und Justizwissenschaften), der Forschungsstelle Rechtspsychologie und des Zentrums für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht.