Informationen zum Studium des Strafrechts

Diplomstudium der Rechtswissenschaften

Was muss ich für das Fach Strafrecht studieren?

 Das Fach Strafrecht besteht aus vier Teilgebieten:

  • Grundlagen und Allgemeiner Teil I des Strafrechts (Lehre von der Straftat)
  • Strafrecht, Besonderer Teil (Lehre von den einzelnen Delikten)
  • Strafrecht Allgemeiner Teil II (Lehre von den Folgen der Straftat)
  • Strafprozessrecht


Der gesamte Stoff wird in vier Vorlesungen mit diesen Bezeichnungen behandelt, die auf die Prüfung und sonstigen Leistungsnachweise vorbereiten.

Das Fach Straf- und Strafprozessrecht ist im Studienplan Rechtswissenschaften zwar dem judiziellen Abschnitt zugeordnet, kann aber auch im staatswissenschaftlichen Abschnitt absolviert werden. Eine strafrechtliche Lehrveranstaltung ist aber vorgezogen: Die „Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht“ findet sich im ersten Studienabschnitt im Rahmen des Moduls „Juristische Falllösungskompetenz“.


Welche Leistungsnachweise aus Strafrecht muss ich erbringen? Wie sollte ich mein Studium aufbauen?

Folgende Leistungsnachweise sind vorgeschrieben:

  • Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht, (1 Std, 2 ECTS). Diese muss im ersten Abschnitt des Studiums besucht werden. Ihre positive Absolvierung ist Voraussetzung für den Abschluss des Moduls „Juristische Falllösungskompetenz“ im Einführungsabschnitt des Studiums.
  • Schriftliche Modulprüfung aus Straf- und Strafprozessrecht: Prüfungsdauer: 180 Minuten. Zulassungsvoraussetzung für die Modulprüfung ist die positive Absolvierung des Einführungsabschnitts (und damit auch der Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht). Die Modulprüfung kann wahlweise im zweiten oder dritten Studienabschnitt abgelegt werden.

Empfehlungen für den Aufbau des Studiums:

  • Zur Vorbereitung auf die schriftliche Modulprüfung wird die Absolvierung einer „Übung aus Straf- und Strafprozessrecht“ (2 Std, 4 ECTS) dringend empfohlen. Die Aufnahme in diese Übung setzt die positive Absolvierung der Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht und des Einführungsabschnittes voraus. Die UE aus Straf- und Strafprozessrecht sollte unmittelbar vor Antritt zur schriftlichen Modulprüfung besucht werden. 
  • Zur Vorbereitung auf die Modulprüfung wird weiters der Besuch der Vorlesungen empfohlen, in denen das Fach Straf- und Strafprozessrecht systematisch im Umfang des Prüfungsstoffes aufbereitet wird.
  • Abgesehen von den oben genannten Zulassungsvoraussetzungen kann das Studium des Faches Straf- und Strafprozessrecht verhältnismäßig frei gestaltet werden.
    Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Abschnittes steht es im Belieben eines jeden, die schriftliche Modulprüfung aus dem Fach Straf- und Strafprozessrecht im zweiten oder dritten Abschnitt zu absolvieren.

Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften (IREWI)

Was muss ich für das Modul "Straf- und Strafprozessrecht" studieren?

 Das Modul "Straf- und Strafprozessrecht" besteht aus vier Teilgebieten:

  • Grundlagen und Allgemeiner Teil I des Strafrechts (Lehre von der Straftat)
  • Strafrecht, Besonderer Teil (Lehre von den einzelnen Delikten)
  • Strafrecht Allgemeiner Teil II (Lehre von den Folgen der Straftat)
  • Strafprozessrecht


Der gesamte Stoff wird in vier Vorlesungen mit diesen Bezeichnungen behandelt, die auf die Prüfung und sonstigen Leistungsnachweise vorbereiten.

Die Zulassung zur schriftlichen Modulprüfung aus Straf- und Strafprozessrecht setzt die positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase voraus. Eine strafrechtliche Lehrveranstaltung ist aber vorgezogen: Die „Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht“ findet sich im Modul „Introduction to Law and its International Aspects".


Welche Leistungsnachweise aus Strafrecht muss ich erbringen? Wie sollte ich mein Studium aufbauen?

Folgende Leistungsnachweise sind vorgeschrieben:

  • Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht, (1 Std, 2 ECTS). Diese muss im ersten Modul des Studiums besucht werden. Ihre positive Absolvierung ist Voraussetzung für den Abschluss des Moduls „Introduction to Law and its International Aspects“.
  • Schriftliche Modulprüfung aus Straf- und Strafprozessrecht: Zulassungsvoraussetzung für die Modulprüfung ist die positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase.

Empfehlungen für den Aufbau des Studiums:

  • Zur Vorbereitung auf die schriftliche Modulprüfung wird die Absolvierung einer „Übung aus Straf- und Strafprozessrecht“ (2std, 4 ECTS) dringend empfohlen. Die Aufnahme in diese Übung setzt die positive Absolvierung der Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht und des Moduls "Introduction to Law and its International Aspects" voraus. Die UE aus Straf- und Strafprozessrecht sollte unmittelbar vor Antritt zur schriftlichen Modulprüfung besucht werden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die 4 ECTS der UE aus Straf- und Strafprozessrecht auch für das Wahlfachmodul anrechenbar sind.
  • Zur Vorbereitung auf die Modulprüfung wird weiters der Besuch der Vorlesungen empfohlen, in denen das Fach Straf- und Strafprozessrecht systematisch im Umfang des Prüfungsstoffes aufbereitet wird.

Masterstudium Wirtschaftsrecht

Was muss ich für das Fach Strafrecht studieren?

 Das Fach Strafrecht besteht aus vier Teilgebieten:

  • Grundlagen und Allgemeiner Teil I des Strafrechts (Lehre von der Straftat)
  • Strafrecht, Besonderer Teil (Lehre von den einzelnen Delikten)
  • Strafrecht Allgemeiner Teil II (Lehre von den Folgen der Straftat)
  • Strafprozessrecht


Der gesamte Stoff wird in vier Vorlesungen mit diesen Bezeichnungen behandelt, die auf die Prüfung und sonstigen Leistungsnachweise vorbereiten.



Welche Leistungsnachweise aus Strafrecht muss ich erbringen? Wie sollte ich mein Studium aufbauen?

Folgende Leistungsnachweise sind vorgeschrieben:

  • Schriftliche Modulprüfung aus Straf- und Strafprozessrecht: Prüfungsdauer 180 Minuten.

Empfehlungen für den Aufbau des Studiums:

  • Der Vorbereitung auf die Modulprüfung dienen nach dem Studienplan die Vorlesungen, in denen das Fach Straf- und Strafprozessrecht systematisch im Umfang des Prüfungsstoffes aufbereitet wird.
  • Auch wenn das Curriculum keine weiteren Voraussetzungen zur Ablegung der schriftlichen Modulprüfung festlegt, wird die Absolvierung einer „Übung aus Straf- und Strafprozessrecht“ (2std, 4 ECTS) dringend empfohlen. Denn in diesen Lehrveranstaltungen wird die Falllösung anhand von Beispielsfällen geübt, die auch Kernstück der schriftlichen Modulprüfung ist.