Erlaubte Hilfsmittel bei der schriftlichen Modulprüfung

gültig ab Oktober 2019 für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften, das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften und das Masterstudium Wirtschaftsrecht

Bei der schriftlichen Modulprüfung dürfen als Hilfsmittel unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden.

Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angabe oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann.

Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt und ein entsprechender Vermerk (= Schummelvermerk) eingetragen.