Informationen zum Studium des Strafrechts

Diplomstudium der Rechtswissenschaften

Was muss ich für das Fach "Strafrecht" studieren?

 Das Strafrecht besteht aus vier Teilgebieten:

  • Grundlagen und Allgemeiner Teil I des Strafrechts (Lehre von der Straftat)
  • Strafrecht Allgemeiner Teil II (Lehre von den Folgen der Straftat)
  • Strafrecht, Besonderer Teil (Lehre von den einzelnen Delikten)
  • Strafprozessrecht


Welche Leistungsnachweise aus Strafrecht muss ich erbringen? Wie sollte ich mein Studium aufbauen?

Leistungsnachweise aus dem Strafrecht müssen im Diplomstudium im Rahmen der Einführung in die Rechtswissenschaften sowie im judiziellen Abschnitt (2. Abschnitt) erbracht werden.


In der Einführung sind folgende Leistungsnachweise vorgeschrieben:


  • Übung zur Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden (3 SSt, 4 ECTS). Die Übung behandelt die Fächer öffentliches Recht, Zivilrecht sowie Strafrecht in Form kurzer Fälle. Es wird empfohlen, die Übung als Vorbereitung unmittelbar vor der schriftlichen Einführungsprüfung zu absolvieren.
  • Schriftliche Modulprüfung „Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden“ (12 ECTS): Prüfungsdauer: 180 Minuten. In der StEOP-Vorlesung wird der gesamte Prüfungsstoff systematisch aufbereitet.

 

Im judiziellen Abschnitt ist die Pflichtmodulgruppe Straf- und Strafprozessrecht zu absolvieren, die aus folgenden Leistungsnachweisen besteht:


  • Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2 SSt, 4 ECTS). Die Aufnahme in die Übung setzt die positive Absolvierung der Pflichtmodule Einführung in die Rechtswissenschaften (PM 1), Methodenlehre, Juristisches Arbeiten und Legal Tech (PM 4) sowie entweder des Pflichtmoduls Rechts- und Verfassungsgeschichte der neueren Zeit (PM 2) oder des Pflichtmoduls Romanistische Fundamente europäischer Privatrechte und Technik der Falllösung (PM 3) voraus. Es wird empfohlen, die Übung als Vorbereitung unmittelbar vor der mündlichen Modulprüfung zu absolvieren. 
  • Mündliche Modulprüfung aus Straf- und Strafprozessrecht (12 ECTS):  Zulassungsvoraussetzung für die Modulprüfung ist die positive Absolvierung des Einführungsabschnitts und der Übung aus Straf- und Strafprozessrecht. Die Modulprüfung ist verpflichtend im zweiten Studienabschnitt zu absolvieren. Zur Vorbereitung auf die Modulprüfung wird der Besuch der Vorlesungen empfohlen, in denen die vier Teilgebiete des Strafrechts systematisch im Umfang des Prüfungsstoffes aufbereitet wird. Die Prüfereinteilung sowie nähere Informationen zu den PrüferInnen finden Sie auf der Webseite.


Kann ich mein strafrechtliches Wissen durch weitere Lehrveranstaltungen vertiefen?


Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie ein umfangreiches Angebot an vertiefenden Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Strafrecht und Kriminologie, die im Rahmen der Wahlfach- und Schwerpunktausbildung absolviert werden können. Außerdem bietet das Institut jedes Semester Diplomand*innenseminare an.


Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften (IREWI)

Was muss ich für das Fach "Strafrecht" studieren?

 Das Strafrecht besteht aus vier Teilgebieten:

  • Grundlagen und Allgemeiner Teil I des Strafrechts (Lehre von der Straftat)
  • Strafrecht Allgemeiner Teil II (Lehre von den Folgen der Straftat)
  • Strafrecht, Besonderer Teil (Lehre von den einzelnen Delikten)
  • Strafprozessrecht


Welche Leistungsnachweise aus Strafrecht muss ich erbringen? Wie sollte ich mein Studium aufbauen?

Folgende Leistungsnachweise sind vorgeschrieben:

  • Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht, (1 Std, 2 ECTS). Diese muss im ersten Modul des Studiums „Introduction to Law and its International Aspects“. besucht werden. Ihre positive Absolvierung ist Voraussetzung für den Abschluss des Moduls.
  • Mündliche Modulprüfung aus Straf- und Strafprozessrecht: Zulassungsvoraussetzung für die Modulprüfung ist die positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase.

 

Empfehlungen für den Aufbau des Studiums:

  • Zur Vorbereitung auf die mündliche Modulprüfung wird die Absolvierung einer „Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht“ (2 SSt, 4 ECTS) dringend empfohlen. Die Aufnahme in diese Übung setzt die positive Absolvierung des Moduls "Introduction to Law and its International Aspects" (einschließlich der Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht) voraus. Die Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht sollte unmittelbar vor Antritt zur mündlichen Modulprüfung besucht werden.
  • Zur Vorbereitung auf die Modulprüfung wird der Besuch der Vorlesungen empfohlen, in denen das Straf- und Strafprozessrecht systematisch im Umfang des Prüfungsstoffes aufbereitet wird.

 

Kann ich mein strafrechtliches Wissen durch weitere Lehrveranstaltungen vertiefen?

  • Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie einige vertiefende Lehrveranstaltungen mit Strafrechtsbezug, die im Rahmen des Wahlfachmoduls absolviert werden können. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bachelorarbeit zu einem strafrechtlichen Thema zu verfassen.

Masterstudium Wirtschaftsrecht

Was muss ich für das Fach "Strafrecht" studieren?

 Das Fach Strafrecht besteht aus vier Teilgebieten:

  • Grundlagen und Allgemeiner Teil I des Strafrechts (Lehre von der Straftat)
  • Strafrecht Allgemeiner Teil II (Lehre von den Folgen der Straftat)
  • Strafrecht, Besonderer Teil (Lehre von den einzelnen Delikten)
  • Strafprozessrecht



Welche Leistungsnachweise aus Strafrecht muss ich erbringen? Wie sollte ich mein Studium aufbauen?

Folgende Leistungsnachweise sind vorgeschrieben:

  • Mündliche Modulprüfung aus Straf- und Strafprozessrecht

 

Empfehlungen für den Aufbau des Studiums:

  • Der Vorbereitung auf die Modulprüfung dienen nach dem Studienplan die Vorlesungen, in denen das Straf- und Strafprozessrecht systematisch im Umfang des Prüfungsstoffes aufbereitet wird.