Prüfereinteilung Modulprüfung STRAFRECHT

Prüfereinteilung ab Jänner 2025 – Hauptprüfer / Ersatzprüfer

gültig für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften, das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften und das Masterstudium Wirtschaftsrecht

TerminHauptprüferInErsatzprüferIn**
Jänner 2025LewischZerbes
März 2025SalimiLewisch
April 2025Reindl-KrauskopfTipold
Juni 2025TipoldReindl-Krauskopf



Prüfungskommissionen ab Jänner 2025:

TerminVorsitzWeitere PrüferErsatz**
Jänner 2025Lewisch

Reindl-Krauskopf

Tipold

Zerbes
März 2025Salimi

Tipold

Zerbes

Lewisch
April 2025Reindl-Krauskopf

Lewisch

Salimi

Tipold
Juni 2025Tipold

Salimi

Zerbes

Reindl-Krauskopf

 

** im Falle von Befangenheit, Krankheit oder sonstiger Verhinderung eines Prüfers/einer Prüferin bzw. des Hauptprüfers/der Hauptprüferin


Prüfer*inneneinteilung für mündliche Einzelprüfungen ab Oktober 2025* 

NachnamePrüfer*in
Aa – DolmLewisch
Doln – HeimReindl-Krauskopf
Hein – LafSalimi
Lag – PeimTipold
Pein – SeidZerbes
Seie – TsemNordmeyer
Tsen – ZzRohregger



Prüfer*inneneinteilung für mündliche kommissionelle Prüfungen ab Oktober 2025*

TerminVorsitzMitgliederErsatz**
Oktober 2025Lewisch

Nordmeyer

Reindl-Krauskopf

Rohregger
November 2025Reindl-Krauskopf

Lewisch

Rohregger

Salimi
Jänner 2026Salimi

Tipold

Zerbes

Lewisch
März 2026Tipold

Rohregger

Salimi

Zerbes
April 2026Zerbes

Lewisch

Nordmeyer

Tipold
Juni 2026Reindl-Krauskopf

Salimi

Zerbes

Tipold

 

 * Bei kurzfristiger Verhinderung eines Prüfers/einer Prüferin werden dessen/deren Kandidat*innen auf die anderen Prüfer*innen aufgeteilt, ausgenommen Hofrat des OGH Hon.-Prof. Dr. Nordmeyer und RA Hon.-Prof. Dr. Rohregger.

** im Falle von Befangenheit, Krankheit oder sonstiger Verhinderung eines Prüfers/einer Prüferin bzw. des Hauptprüfers/der Hauptprüferin

Information über den Ablauf der mündlichen Modulprüfung aus Strafrecht

ACHTUNG: Die nachstehenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Die konkrete Gestaltung der Prüfung liegt in den Händen der*des einzelnen Prüferin*Prüfers.

Struktur: Bei der mündlichen MP Strafrecht handelt es sich um eine öffentliche Prüfung in der Dauer von etwa 20 Minuten abhängig von der Entwicklung des jeweiligen Prüfungsgespräches. Die MP deckt den gesamten Bereich des Strafrechts ab (AT I, AT II, BT, Prozessrecht). Bei den Fragestellungen kann es sich sowohl um kleine Fallgestaltungen als auch Wissensfragen handeln.

Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzestext

Prüfer*innen bei Einzelprüfungen: Die Kandidat*innen werden entsprechend einer im Voraus bekannt gegebenen Prüfer*inneneinteilung geprüft. Als Prüfer*innen sind alle habilitierten Institutsangehörigen und einzelne Honorarprofessoren vorgesehen.

Kommissionelle MP: Der Ablauf unterscheidet sich nicht von der mündlichen Einzelprüfung. Die Kommission setzt sich aus drei Prüfer*innen zusammen, von denen einer*einem die Vorsitzführung obliegt. Fragen werden durch alle drei Prüfer*innen gestellt, die eine gemeinsame Beurteilung vornehmen.