030677 KU Kurs: Nach dem Urteil - Vollzug und Begleiterscheinungen in Gesetz und Praxis

  • 2 Stunden, 3,0 ECTS credits
  • Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
  • BLOCKVERANSTALTUNG: Samstag, 10:00-15:00 Uhr im U 12,
    Juridicum, Schottenbastei 10-16,
    Vorbesprechung und 1. Einheit: Samstag, 11.4.2020 
    10:00 - 15:00 Uhr im U 12
    , Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG 1
  • Anmeldung: von Samstag, 1. Februar 2020 bis Donnerstag, 5. März 2020
    Abmeldung bis Samstag, 11.04.2020
  • Begrenzte Teilnehmerzahl: max. 56 Personen


GEÄNDERTE TERMINE!!!

1. Einheit                       Samstag,  11.04.2020 
   inkl. Vorbesprechung

2. Einheit                       Samstag,  25.04.2020

3. Einheit                       Samstag,  09.05.2020

4. Einheit                       Samstag,  16.05.2020

 

jeweils von 10:00 bis 15:00 Uhr im U 12,
Juridicum, Schottenbastei 10-16, KG 1


Information

Terminübersicht

  • Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
    Die Lehrveranstaltung beleuchtet die Konsequenzen einer strafrechtlichen Verurteilung.
    Beginnenden mit Zahlen und Fakten (Verurteilungsstatistik) werden Themen wie Weisungen, Bewährungshilfe, Strafregisterauskunft und das Tilgungsrecht thematisiert.
    In weiterer Folge rückt die unbedingte Freiheitsstrafe in den Fokus: Beginnend mit Haftzahlen und deren Entwicklung werden die Zuständigkeiten und Rechtsmittel in Strafvollzugsangelegenheiten sowie die Haftaufschubsgründe, Vollzugsformen (insbes der elektronisch überwachte Hausarrest), die Gefängnislandschaft in Österreich und der Vollzugsalltag (Rechte und Pflichten des Insassen), bedingte Entlassung diskutiert.
    Wesentlich dabei ist die Auseinandersetzung mit dem Vollzugszweck und auch die Frage welche geeigneten Maßnahmen im Sinn der restorative justice alternativ umgesetzt werden könnten (zB Sozialnetzkonferenz).
    Die Lehrveranstaltung wird teilweise von Praktikern begleitet, um den Lehrinhalt praxisbezogen vermitteln zu können.
  • Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
    Impulsreferat (15 Minuten) oder wahlweise Klausur
    Mitarbeit
    Anwesenheit
    je nach Teilnehmerzahl, kann anstelle des Impulsreferats eine Abschlussklausur geschrieben werden.
  • Mindestanforderung und Beurteilungsmaßstab
    Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, einen kritischen Blick auf die Konsequenzen eines Strafurteils für den Verurteilten zu legen.
  • Prüfungsstoff
    In der Lehrveranstaltung werden die gesetzlichen Grundlagen besprochen; dies erfolgt mittels Impulsreferate der Teilnehmer, welche im Anschluss zur Diskussion gestellt werden und durch den LV-Leiter. Zudem werden Vertreter aus der Praxis den Kurs begleiten, um ein umfassendes Bild darbieten zu können.