Stoffabgrenzung

Hinweise zum Ablauf der mündlichen Modulprüfungen:

  • Prüfungen dauern etwa 15-20 Minuten.
  • Ich stelle 3-4 Fragen aus allen Gebieten des Stoffs (AT I, BT, StP und auch AT II).
  • Ich lege Wert auf die Befähigung zu eigenständigem juristischen (strafrechtlichen) Denken und zur Auslegung von Normen.
  • Kenntnis der tragenden Grundsätze und der Zusammenhänge sind wichtiger als irgendwelche Details.
  • Ich prüfe keine Gesetzesentwürfe; Prüfungsfragen können aber auch grundsätzliche rechtspolitische Themen betreffen.
  • Ich prüfe im BT nur das StGB, keine Nebengesetze und auch nicht SMG, VerbotsG oder das WaffenG.
  • Im StGB:
    • §§ 75-94: im Einzelnen
    • §§ 96-98: im Einzelnen
    • §§ 99-110: Überblick, §§ 99, 105f, 110 im Einzelnen
    • §§ 112-117: Überblick
    • §§ 118-125: Überblick, § 120 im Einzelnen
    • §§ 125-168b: im Einzelnen
    • §§ 169-187: Überblick
    • §§ 188-191: grober Überblick
    • §§ 192-200: grober Überblick
    • §§ 201-221: im Einzelnen
    • § 222: Überblick
    • §§ 223-231: im Einzelnen
    • §§ 232-241: Überblick
    • §§ 241a-241h: im Einzelnen
    • §§ 242-248: Überblick
    • §§ 249-258: grober Überblick
    • §§ 259-260: grober Überblick
    • §§ 261-268: Überblick
    • §§ 269-270: im Einzelnen, §§ 271-273 grober Überblick
    • §§ 274-287: Überblick, §§ 274, 276, 277, 278, 278a, 286, 287 im Einzelnen
    • §§ 288-301: im Einzelnen
    • §§ 302-315: im Einzelnen
    • §§ 316-321k: grober Überblick