Stoffabgrenzung
Hinweise zum Ablauf der mündlichen Modulprüfungen:
- Prüfungen dauern etwa 15-20 Minuten.
- Ich stelle 3-4 Fragen aus allen Gebieten des Stoffs (AT I, BT, StP und auch AT II).
- Ich lege Wert auf die Befähigung zu eigenständigem juristischen (strafrechtlichen) Denken und zur Auslegung von Normen.
- Kenntnis der tragenden Grundsätze und der Zusammenhänge sind wichtiger als irgendwelche Details.
- Ich prüfe keine Gesetzesentwürfe; Prüfungsfragen können aber auch grundsätzliche rechtspolitische Themen betreffen.
- Ich prüfe im BT nur das StGB, keine Nebengesetze und auch nicht SMG, VerbotsG oder das WaffenG.
- Im StGB:
- §§ 75-94: im Einzelnen
- §§ 96-98: im Einzelnen
- §§ 99-110: Überblick, §§ 99, 105f, 110 im Einzelnen
- §§ 112-117: Überblick
- §§ 118-125: Überblick, § 120 im Einzelnen
- §§ 125-168b: im Einzelnen
- §§ 169-187: Überblick
- §§ 188-191: grober Überblick
- §§ 192-200: grober Überblick
- §§ 201-221: im Einzelnen
- § 222: Überblick
- §§ 223-231: im Einzelnen
- §§ 232-241: Überblick
- §§ 241a-241h: im Einzelnen
- §§ 242-248: Überblick
- §§ 249-258: grober Überblick
- §§ 259-260: grober Überblick
- §§ 261-268: Überblick
- §§ 269-270: im Einzelnen, §§ 271-273 grober Überblick
- §§ 274-287: Überblick, §§ 274, 276, 277, 278, 278a, 286, 287 im Einzelnen
- §§ 288-301: im Einzelnen
- §§ 302-315: im Einzelnen
- §§ 316-321k: grober Überblick