Modulprüfung Strafrecht
Die Modulprüfung Straf- und Strafprozessrecht findet in Präsenz statt.
Bitte richten Sie Anfragen zur Prüfungseinteilung direkt an Frau Manuela Kaufmann vom SSC unter ssc.rechtswissenschaften(at)univie.ac.at.
(Achtung: Nach Zuteilung des Prüfungstermins sind Verlegungen nur mehr in Ausnahmefällen möglich.)
Prüfungsabmeldungen ausschließlich mittels u:account und Angabe des Namens der:des Prüfer:in bitte an
- kathrin.kirschner(at)univie.ac.at (Hagen Nordmeyer, Ingeborg Zerbes)
- judith.palla(at)univie.ac.at (Susanne Reindl-Krauskopf, Farsam Salimi)
- theresa.ries(at)univie.ac.at (Peter Lewisch, Michael Rohregger, Alexander Tipold)
Information über den Ablauf der mündlichen Modulprüfung aus Strafrecht
ACHTUNG: Die nachstehenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Die konkrete Gestaltung der Prüfung liegt in den Händen der*des einzelnen Prüferin*Prüfers.
Struktur: Bei der mündlichen MP Strafrecht handelt es sich um eine öffentliche Prüfung in der Dauer von etwa 20 Minuten abhängig von der Entwicklung des jeweiligen Prüfungsgespräches. Die MP deckt den gesamten Bereich des Strafrechts ab (AT I, AT II, BT, Prozessrecht). Es ist daher möglich, dass nur eine unbeantwortete oder falsch beantwortete Frage, die zu einem dieser Teilbereiche gestellt wird, zu einem Nicht genügend führt. Bei den Fragestellungen kann es sich sowohl um kleine Fallgestaltungen als auch Wissensfragen handeln.
Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzestext (das Stichwortverzeichnis ist nicht Teil des Gesetzestextes)
Prüfer*innen bei Einzelprüfungen: Die Kandidat*innen werden entsprechend einer im Voraus bekannt gegebenen Prüfer*inneneinteilung geprüft. Als Prüfer*innen sind alle habilitierten Institutsangehörigen und einzelne Honorarprofessoren vorgesehen.
Kommissionelle MP: Der Ablauf unterscheidet sich nicht von der mündlichen Einzelprüfung. Die Kommission setzt sich aus drei Prüfer*innen zusammen, von denen einer*einem die Vorsitzführung obliegt. Fragen werden durch alle drei Prüfer*innen gestellt, die eine gemeinsame Beurteilung vornehmen.
Die Stoffabgrenzung finden Sie auf der Seite Ihres Prüfers/Ihrer Prüferin.
Information zur Verwendung von Unterlagen bei der mündlichen Modulprüfung
Aufgrund vermehrter Anfragen darf klargestellt werden, dass (wie schon bisher) Unterstreichungen und Markierungen im Gesetzestext zulässig sind und – als Entgegenkommen an die Studierenden – außerdem Paragraphenverweise innerhalb eines Gesetzes und auf andere Gesetze zulässig sind.