Lehre
Informationen zum Studium des Strafrechts
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Diplomstudium der Rechtswissenschaften
Was muss ich für das Fach "Strafrecht" studieren?
Das Strafrecht besteht aus vier Teilgebieten:
- Grundlagen und Allgemeiner Teil I des Strafrechts (Lehre von der Straftat)
- Strafrecht Allgemeiner Teil II (Lehre von den Folgen der Straftat)
- Strafrecht, Besonderer Teil (Lehre von den einzelnen Delikten)
- Strafprozessrecht
Welche Leistungsnachweise aus Strafrecht muss ich erbringen? Wie sollte ich mein Studium aufbauen?
Leistungsnachweise aus dem Strafrecht müssen im Diplomstudium im Rahmen der Einführung in die Rechtswissenschaften sowie im judiziellen Abschnitt (2. Abschnitt) erbracht werden.
In der Einführung sind folgende Leistungsnachweise vorgeschrieben:
- Übung zur Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden (3 SSt, 4 ECTS). Die Übung behandelt die Fächer öffentliches Recht, Zivilrecht sowie Strafrecht in Form kurzer Fälle. Es wird empfohlen, die Übung als Vorbereitung unmittelbar vor der schriftlichen Einführungsprüfung zu absolvieren.
- Schriftliche Modulprüfung „Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden“ (12 ECTS): Prüfungsdauer: 180 Minuten. In der StEOP-Vorlesung wird der gesamte Prüfungsstoff systematisch aufbereitet.
Im judiziellen Abschnitt ist die Pflichtmodulgruppe Straf- und Strafprozessrecht zu absolvieren, die aus folgenden Leistungsnachweisen besteht:
- Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2 SSt, 4 ECTS). Die Aufnahme in die Übung setzt die positive Absolvierung der Pflichtmodule Einführung in die Rechtswissenschaften (PM 1), Methodenlehre, Juristisches Arbeiten und Legal Tech (PM 4) sowie entweder des Pflichtmoduls Rechts- und Verfassungsgeschichte der neueren Zeit (PM 2) oder des Pflichtmoduls Romanistische Fundamente europäischer Privatrechte und Technik der Falllösung (PM 3) voraus. Es wird empfohlen, die Übung als Vorbereitung unmittelbar vor der mündlichen Modulprüfung zu absolvieren.
- Mündliche Modulprüfung aus Straf- und Strafprozessrecht (12 ECTS): Zulassungsvoraussetzung für die Modulprüfung ist die positive Absolvierung des Einführungsabschnitts und der Übung aus Straf- und Strafprozessrecht. Die Modulprüfung ist verpflichtend im zweiten Studienabschnitt zu absolvieren. Zur Vorbereitung auf die Modulprüfung wird der Besuch der Vorlesungen empfohlen, in denen die vier Teilgebiete des Strafrechts systematisch im Umfang des Prüfungsstoffes aufbereitet werden. Die Prüfereinteilung sowie nähere Informationen zu den PrüferInnen finden Sie auf der Webseite.
Kann ich mein strafrechtliches Wissen durch weitere Lehrveranstaltungen vertiefen?
Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie ein umfangreiches Angebot an vertiefenden Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Strafrecht und Kriminologie, die im Rahmen der Wahlfach- und Schwerpunktausbildung absolviert werden können. Außerdem bietet das Institut jedes Semester Diplomand*innenseminare an.
Doktoratsstudium Rechtswissenschaften/Interdisciplinary Legal Studies
Das Doktoratsstudium richtet sich an Absolvent*innen, die Interesse an rechtswissenschaftlicher Forschung haben und ihre wissenschaftlichen Kompetenzen vertiefen möchten. Im Mittelpunkt steht das eigenständige Erarbeiten einer Dissertation.
Welche Leistungsnachweise muss ich erbringen? Wie sollte ich mein Studium aufbauen?
Das Curriculum verlangt folgende Nachweise:
- Abschluss einer Dissertationsvereinbarung
- Öffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens innerhalb des ersten Jahres nach der Zulassung
- Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 28 ECTS, wozu insbesondere Seminare gehören (Details ergeben sich aus dem Curriculum)
- Periodische (jedenfalls jährliche) Fortschrittsberichte
- Verfassen einer Dissertation
- Öffentliche Defensio nach Erbringung aller Prüfungsleistungen und positiver Begutachtung der Dissertation
Das Curriculum ermöglicht einen individuellen Studienaufbau (inhaltliche Schwerpunkte, Dauer des Studiums).
Nähere Informationen zur Zulassung sowie zum Studienablauf finden Sie auf den Seiten der Universität Wien zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften.
Zu welchen Themen können Sie unter der Betreuung von Institutsangehörigen promovieren?
Professor*innen des Instituts betreuen Dissertationen aus allen Bereichen des materiellen Strafrechts (Allgemeiner Teil, Besonderer Teil, Nebenstrafrecht), des Strafprozessrechts, des Polizeirechts sowie der Kriminologie.
Wie finde ich eine*n Betreuer*in?
Haben Sie Interesse am Verfassen einer Dissertation unter der Betreuung einer*eines Professor*in des Instituts, können Sie diese*n jederzeit unter Angabe eines Themenvorschlags per Mail kontaktieren. Sinnvoll ist es, sich dabei an den jeweiligen Forschungsschwerpunkten zu orientieren.
Erhalten Studierende Unterstützung beim Erarbeiten der Dissertation?
Neben dem Austausch mit der*dem Betreuer*in ist vor allem auf die umfangreiche Unterstützung durch die Doktoratsschule „Ars Iuris Vienna“ hinzuweisen. Nähere Informationen finden Sie direkt auf der Website der Doktoratsschule „Ars Iuris Vienna“.
Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften (IREWI)
Was muss ich für das Fach "Strafrecht" studieren?
Das Strafrecht besteht aus vier Teilgebieten:
- Grundlagen und Allgemeiner Teil I des Strafrechts (Lehre von der Straftat)
- Strafrecht Allgemeiner Teil II (Lehre von den Folgen der Straftat)
- Strafrecht, Besonderer Teil (Lehre von den einzelnen Delikten)
- Strafprozessrecht
Welche Leistungsnachweise aus Strafrecht muss ich erbringen? Wie sollte ich mein Studium aufbauen?
Folgende Leistungsnachweise sind vorgeschrieben:
- Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht, (1 Std, 2 ECTS). Diese muss im ersten Modul des Studiums „Introduction to Law and its International Aspects“. besucht werden. Ihre positive Absolvierung ist Voraussetzung für den Abschluss des Moduls.
- Mündliche Modulprüfung aus Straf- und Strafprozessrecht: Zulassungsvoraussetzung für die Modulprüfung ist die positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase.
Empfehlungen für den Aufbau des Studiums:
- Zur Vorbereitung auf die mündliche Modulprüfung wird die Absolvierung einer „Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht“ (2 SSt, 4 ECTS) dringend empfohlen. Die Aufnahme in diese Übung setzt die positive Absolvierung des Moduls "Introduction to Law and its International Aspects" (einschließlich der Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht) voraus. Die Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht sollte unmittelbar vor Antritt zur mündlichen Modulprüfung besucht werden.
- Zur Vorbereitung auf die Modulprüfung wird der Besuch der Vorlesungen empfohlen, in denen das Straf- und Strafprozessrecht systematisch im Umfang des Prüfungsstoffes aufbereitet wird.
Kann ich mein strafrechtliches Wissen durch weitere Lehrveranstaltungen vertiefen?
- Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie einige vertiefende Lehrveranstaltungen mit Strafrechtsbezug, die im Rahmen des Wahlfachmoduls absolviert werden können. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bachelorarbeit zu einem strafrechtlichen Thema zu verfassen.
Masterstudium Wirtschaftsrecht
Was muss ich für das Fach "Strafrecht" studieren?
Das Fach Strafrecht besteht aus vier Teilgebieten:
- Grundlagen und Allgemeiner Teil I des Strafrechts (Lehre von der Straftat)
- Strafrecht Allgemeiner Teil II (Lehre von den Folgen der Straftat)
- Strafrecht, Besonderer Teil (Lehre von den einzelnen Delikten)
- Strafprozessrecht
Welche Leistungsnachweise aus Strafrecht muss ich erbringen? Wie sollte ich mein Studium aufbauen?
Folgende Leistungsnachweise sind vorgeschrieben:
- Mündliche Modulprüfung aus Straf- und Strafprozessrecht
Empfehlungen für den Aufbau des Studiums:
- Der Vorbereitung auf die Modulprüfung dienen nach dem Studienplan die Vorlesungen, in denen das Straf- und Strafprozessrecht systematisch im Umfang des Prüfungsstoffes aufbereitet wird.