WFK Strafjustiz und Kriminalwissenschaften
Organisatorisches
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Koordination
Ass.-Prof. Mag. Dr. Katharina Beclin
Institut für Strafrecht und Kriminologie
Schenkenstraße 4, 1 Stock
A-1010 WienE-Mail: katharina.beclin(at)univie.ac.at
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Ansprechperson
Institut für Strafrecht und Kriminologie
Schenkenstraße 4, 1 Stock
A-1010 Wien
Ziel
Die Abteilung für Kriminologie am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien betreut einen der meist besuchten Wahlfachkörbe: „Strafjustiz und Kriminalwissenschaften“.
Allgemeine kriminologische (Lehre vom Verbrechen/Verbrechenskontrolle) aber auch kriminalistische Themenbereiche (Verbrechensaufklärung) werden mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen vermittelt. Dieser interdisziplinäre Zugang ermöglicht ein grundlegendes Verständnis von Legistik, polizeilicher und justizieller Praxis sowie Rechtstatsachenforschung, die im Zuge der Evaluierung (der Umsetzung) von Gesetzesnovellen Fortschritte und Defizite aufzeigen und so weitere Reformen anregen kann.
Ob Lehrangebote zur Wirtschafts- und Computerkriminalität, Kriminalprävention und Viktimologie, oder auch zur forensischen Schrift- und Urkundenuntersuchung sowie Gender-Aspekten der Kriminologie – der Wahlfachkorb ist nicht zuletzt aufgrund seiner hohen Praxisrelevanz bei Jurist:innen sehr beliebt, einzelne Lehrveranstaltungen werden aber auch von Psycholog:innen, Soziolog:innen und Humanmediziner:innen gerne besucht. Einen Wahlfachkorbabschluss können aber nur Studierende der Rechtswissenschaften in Rahmen des auslaufenden Studienplan 2017 erlangen. Dies ist aufgrund der gewährten Übergangsfrist noch bis 30.09.2029 möglich.
Die Erforschung der Anwendung und Wirkung strafjustizieller bzw. gesetzlicher Maßnahmen, etwa im Strafvollzugsrecht oder bei der Auswertung von Fingerabdrücken, ist sowohl für die praktische als auch die kriminalpolitische Arbeit bei Polizeidienststellen, Gerichten und Ministerien aber auch NGOs auf nationaler und internationaler Ebene interessant.
Wer sich als Studierender während des Studiums in besonderem Maße für das Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafvollzug und die Kriminologie interessiert oder wer sich bereits gezielt auf eine berufliche Laufbahn im rechtskundigen Polizeidienst, in der Strafjustiz oder im Strafvollzug vorbereiten möchte, kann im Rahmen dieses Wahlfachkorbes eine interessante Zusatzausbildung erwerben.
Für Studierende nach dem Studienplan 2025 stehen ab 01.10.2025 „Spezialisierungsbereiche“ zur Verfügung. Der Inhalt des Wahlfachkorbe Strafjustiz und Kriminalwissenschaften wurde auf zwei Spezialisierungsbereiche aufgeteilt, nämlich „Kriminologie und Kriminalistik“ sowie „Strafrecht vertiefend“. In beiden Bereichen können voneinander unabhängig Spezialisierungszertifikate erworben werden.
Aufbau
Die positive Absolvierung der Diplomprüfung aus Strafrecht ist nicht Voraussetzung für den Besuch des Wahlfachkorbs. Ein gewisses Grundwissen auf diesem Gebiet ist aber von Vorteil. Einzelne Lehrveranstaltungen aus diesem Wahlfachkorb bieten sich aber durchaus auch für Studierende des ersten Studienabschnitts an. Die Wahlfächer können während des gesamten Diplom- oder auch Doktoratstudiums belegt werden.
Für den Erwerb des Zusatzdiploms Strafjustiz und Kriminalwissenschaften müssen nach dem Studienplan 2017 18 ECTS aus dem Wahlfachkorb absolviert werden. Dieser ist unterteilt in einen Kern- und Wahlbereich.
Die Wahlfachkorbkoordination ist bemüht, das Lehrveranstaltungsangebot so zusammenzustellen, dass der WFK Strafjustiz und Kriminalwissenschaften grundsätzlich in zwei Semestern abgeschlossen werden kann.
Die jeweiligen Vorlesungszeiten und Anmeldungsmodalitäten der einzelnen Lehrveranstaltungen sind dem elektronischen Vorlesungsverzeichnis, den Aushängen, bzw. der Homepage des Instituts für Strafrecht und Kriminologie zu entnehmen.
Eine Anmeldung für den gesamten Wahlfachkorb als solchen ist nicht erforderlich.
Mittels Anrechnung durch externe Lehrveranstaltungen oder einer Rechtshörerschaft können insgesamt nicht mehr als 6 ECTS „ersetzt“ werden, und zwar maximal 3 ECTS je anzuerkennender Lehrveranstaltung.
Bitte füllen Sie das Formular für die Anrechnung (pdf) aus und senden Sie es anschließend an Frau Kathrin Kirschner, BA
Bitte beachten!
Von folgenden Lehrveranstaltungen kann nur eine für den Wahlbereich angerechnet werden.
- Hochmeister
- Gerichtliche Medizin für Juristen I
- Gerichtliche Medizin für Juristen II
Die Doppelanrechnung von Diplomand:innen- und Dissertant:innenenseminaren ist nicht möglich.
Eine Anrechnung von (Anfänger-) Pflichtübungen ist generell nicht möglich.
Einreichen des Wahlfachpasses
Bitte senden Sie den ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen WFK-Pass (PDF) samt Sammelzeugnis als PDF per E-Mail an Frau Kathrin Kirschner, BA.
Der Pass wird anschließend geprüft und von der Wahlfachkorbkoordination unterzeichnet. Einzelunterschriften der verschiedenen LehrveranstaltungsleiterInnen sind also nicht erforderlich!
Wahlfachkorb-Pass (WFK-Pass) (PDF)
Anrechnung externe Lehrveranstaltungen oder Rechtshörerschaft (PDF)
ACHTUNG!
Der Wahlfachkorb Strafjustiz und Kriminalwissenschaften kann nur abgeschlossen werden, solange Sie noch nach dem Studienplan 2017 studieren! Die Übergangsfrist, in der ein Studienabschluss nach dem Studienplan 2017, und parallel dazu auch noch der Erwerb eines Zertifikats für den Wahlfachkorb Strafjustiz und Kriminalwissenschaften, möglich ist, läuft Ende Oktober 2029 aus.
Wenn Sie in den Studienplan 2025 wechseln oder ab 01.10.2025 das Studium der Rechtswissenschaften aufnehmen, können Sie die Spezialisierungsbereiche „Kriminologie und Kriminalistik“ (siehe die Infos dort!) und/oder „Strafrecht vertiefend“ absolvieren.